Mittwoch, 22. Juli 2015

Für den Erhalt des privaten Sammelns

Die Novellierung des Kulturgutschutzrechts bedroht mit ihren Regelungen das Sammeln von jeder Form von Kulturgut. Betroffen sind alle, die sich auf traditionelle Sammelgebiete wie zum Beispiel Bücher, Briefmarken, Möbel, Keramik, Münzen, Oldtimer oder Bilder spezialisiert haben. Ihnen werden im neuen Gesetz rückwirkend Sorgfaltspflichten aufgebürdet, die selbst die gewissenhafteste Sammlerin, der gewissenhafteste Sammler nicht leisten kann. Durch die im Gesetz festgelegte Umkehr der Beweislast muss in Zukunft bei einem Streitfall der Besitzer für ein Kulturgut mit einem Wert von über 2.500 Euro nachweisen können, wo sich ein fragliches Stück die letzten 20 Jahre befunden hat; für „archäologisches“ Kulturgut gilt dies bereits bei einem Wert über 100 Euro.
Sammler haben Jahrhunderte lang Kulturgüter durch die Zeit gerettet. Das private Sammeln ergänzt staatliche Bemühungen und garantiert eine Vielfalt der Überlieferung, wie sie von Museen nie geleistet werden könnte. Sammeln ist ein immaterielles Kulturgut, das durch die aktuellen Entwürfe zum neuen Kulturgutschutzrecht bedroht ist.
Diese Forderung ist unrealistisch und verleumdet einen Großteil der Objekte, die heute auf dem in- und ausländischen Kunstmarkt völlig legal gehandelt werden, als illegal, was eine starke Wertminderung betroffener Objekte bedeutet.
 

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